"Das Verfahren hat in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung in der motorischen Rehabilitation erfahren"

Die vom Sozialgericht Leipzig bestellte Gutachterin Dr. med. A. Prietzel äußerte sich in ihrem neurologischen Gutachten u. a.:

"Wirksamkeitsnachweise liegen durch zahlreiche aussagekräftige Studien an Schlaganfallpatienten vor. Das Verfahren hat in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung in der motorischen Rehabilitation erfahren."

"Die im theoretischen Ansatz vermutete Überlegenheit zur konventionellen passiven Elektrostimulation (ohne EMG-Steuerung) konnte auch durch zahlreiche Studien bei spastischen Lähmungen bei Schlaganfallpatienten belegt werden."

"Bei dieser mentalen Stimulation von Bewegungen finden Aktivierungen von Nervenzellen im Gehirn statt, die denen einer tatsächlichen Bewegung analog sind und die letztlich auch zu einer mit EMG messbaren Muskelaktivierung führen.“"

Quelle: Sozialgericht Leipzig, Az.: S 8 KR 214/07 vom 09.02.2010