"…medizinisch sinnvoll und erfolgreich"

"Maria* erhält mehrmals täglich IMF-Behandlung, eine Myo-Feedback-Therapie zur Aktivierung der peripheren Nervenbahnen und Muskelaktivität. Diese Therapie wird seit Sommer 2011 durchgeführt. Seit dieser Zeit kann ich mich von regelmäßigen Fortschritten bei Maria* im Rahmen neuropädiatrischer Untersuchungen alle 2 bis 3 Monate überzeugen. So ist in dieser Zeit der Babinski-Reflex zurückgegangen, der Muskeltonus ist angestiegen und die Muskeleigenreflexe sind inzwischen deutlicher ausgeprägt. Ansätze von aktiver kurzer Bewegung bei dem ursprünglich völlig schlaffen paretischen Kind sind zu sehen. Ansätze von aktiver Zwerchfellatmung sind zu erkennen.

Die IMF-Therapie ist medizinisch sinnvoll und erfolgreich. Ich bitte die Kasse, die Kosten für die Therapie zu übernehmen. Insbesondere ist neben der Gerätebereitstellung auch wichtig, dass die Kosten für die Beratung, die genaue Geräteeinstellung sowie die genaue Festlegung der Stimulationspunkte, welche benutzt werden, übernommen werden. Die Beratung ist unabdingbar und eng mit dem Erfolg der Behandlung verbunden."


* Name geändert

Befund vom 13.01.2012

"Die Effizienz der Behandlung ist nicht nur für das postakute Stadium, sondern auch für das chronische Stadium belegt"

Der Gutachter Dr. med. K.-H. Neher kommt in seinem Gutachten zu folgendem Fazit:

"Die Effizienz der Behandlung ist nicht nur für das postakute Stadium, sondern auch für das chronische Stadium belegt."

Er beruft sich hierbei u.a. auf einen „von Struppler et. al. verfassten Artikel über ‚Derzeitige Behandlungsverfahren zur Rehabilitation zentraler Lähmungen‘“, den er wie folgt zusammenfasst:

"Darin wird die EMG-getriggerte Elektrostimulation unter allen bisher messtechnisch evaluierten Verfahren für die Rehabilitation von Handbewegungen als am erfolgversprechendsten bewertet."

Quelle: Sozialgericht Reutlingen, Az.: S 11 KR 2477/09 vom 31.01.2011

"Auch wenn das Prinzip nicht überall verstanden wird, so kann ich sagen, dass es bei kompletten Querschnittlähmungen wirkt."

Der gerichtlich bestellte Gutachter, Herr Dr. med. Flieger, Leiter eines Querschnittzentrums in Duisburg, wurde zu den theoretischen Grundlagen der Umsetzung und Wirksamkeit zur IMF-Strategie vor dem Sozialgericht befragt. Geklagt hat ein Anwender der IMF-Strategie gegen seine Krankenkasse auf Kostenerstattung.

"Bei Herrn S. wurde eine komplette Querschnittlähmung (C5) diagnostiziert. (…) In diesem Falle ist eine funktionelle Verbesserung von Muskeln der oberen Extremitäten, die vorher nicht durch konventionelle Therapie erreichbar war, eingetreten. Das klassische Myofeedback ist weltweiter Standard, aber bei sensorischen Störungen so nicht einsetzbar. Hier kommt die imaginative Komponente zum Tragen, wofür die theoretischen Grundlagen auch länger bekannt sind. IMF ist bislang jedoch das einzige System, das diese Erkenntnisse in eine praktische Anwendung umsetzt. (…) Ich kann generell sagen, dass dem streitigen Hilfsmittel eine neue Behandlungsmethode zugrunde liegt. Auch wenn das Prinzip nicht überall verstanden wird, so kann ich sagen, dass es bei kompletten Querschnittlähmungen wirkt."

Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, Az.: S 34 KR 267/08 vom 21.05.2010

"Das Verfahren hat in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung in der motorischen Rehabilitation erfahren"

Die vom Sozialgericht Leipzig bestellte Gutachterin Dr. med. A. Prietzel äußerte sich in ihrem neurologischen Gutachten u. a.:

"Wirksamkeitsnachweise liegen durch zahlreiche aussagekräftige Studien an Schlaganfallpatienten vor. Das Verfahren hat in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung in der motorischen Rehabilitation erfahren."

"Die im theoretischen Ansatz vermutete Überlegenheit zur konventionellen passiven Elektrostimulation (ohne EMG-Steuerung) konnte auch durch zahlreiche Studien bei spastischen Lähmungen bei Schlaganfallpatienten belegt werden."

"Bei dieser mentalen Stimulation von Bewegungen finden Aktivierungen von Nervenzellen im Gehirn statt, die denen einer tatsächlichen Bewegung analog sind und die letztlich auch zu einer mit EMG messbaren Muskelaktivierung führen.“"

Quelle: Sozialgericht Leipzig, Az.: S 8 KR 214/07 vom 09.02.2010


"Andere Heil- und Hilfsmittel können die … beschriebenen Verbesserungen nicht erreichen"

Das Sozialgericht Stralsund beauftragte Herrn Prof. Dr. med. h.c. C. Kessler, Direktor der Klinik und Poliklinik für Neurologie des Uni-Klinikums Greifswald, ein neurologisches Fachgutachten zu erstellen.

Beweisfrage des Gerichts:
Können durch den Einsatz eines Myofeedbackgerätes Verbesserungen des Zustandes des Klägers erreicht werden? Falls ja, welche?

Antwort des Gutachters:
"Durch den Einsatz eines Myofeedbackgerätes kann eine Verbesserung des Zustandes des Klägers erreicht werden, indem der Anteil der Willkürinnervation zunimmt. (…) Nach drei Monaten, spätestens nach sechs Monaten, ließe sich der Erfolg solch einer Myofeedbackbehandlung mit Elektrostimulation objektiv feststellen. Ich befürworte darum eine versuchsweise Erprobung des Myofeedbackgerätes.“

Beweisfrage des Gerichts:
Können die beschrieben Verbesserungen auch durch den Einsatz anderer Heil- und Hilfsmittel erreicht werden? Falls ja, durch welche und in welchem Umfang?

Antwort des Gutachters:
"Andere Heil- und Hilfsmittel können die … beschriebenen Verbesserungen nicht erreichen."

Quelle: Sozialgericht Stralsund, Az.: S 3 KR 47/07 vom 07.10.2008